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Stichwort: "Roh oder gekocht?" - Freispruch im Grenzcampprozess (Stand: 15.1.2004)

Heute morgen wurde eine 25-jährige Aktivistin aus Berlin u.a. vom Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Köln freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, als Teilnehmerin des 6. antirassistischen Grenzcamps im Sommer 2003 in Köln-Poll Eier auf einem Aufmarsch faschistischer Gruppierungen (der „freien Kameradschaften“) geworfen zu haben. In diesem Zusammenhang galten die Eier als gefährliches Werkzeug, die dazu geeignet gewesen sein sollen, die FaschistInnen ernsthaft zu verletzen. (Es ging tatsächlich auch um die Frage, ob „roh“ oder „gekocht“!)
Dies ist schon der zweite Prozess gegen eine Camperin. Am 8. Januar endete der erste Prozess in Buxtehude bei Hamburg mit einer Einstellung des Verfahrens.

Schon im Vorfeld des Kölner Prozesses wollten Rechtsanwalt Reinecke und Richter Klimmer das Verfahren einstellen, doch die Staatsanwaltschaft bestand auf der Durchführung des Prozesses, um die Grenzcamperin mit Hilfe von PolizeizeugInnen zu überführen. Tatsächlich stand aber die Aussage einer Polizistin im Widerspruch zu ihrer ersten schriftlichen Aussage und einem Polizeivideo. Nach dieser peinlichen Vorführung sah sich selbst die Staatsanwältin genötigt, auf Freispruch zu plädieren... Für Angeklagte und Polizei eine Nullnummer, für die anwesenden UnterstützerInnen eine amüsante Darbietung.
Übrigens: bei einem Freispruch werden in jedem Falle sämtliche Gerichts- und Anreisekosten vom Staat getragen im Gegensatz zu einer Einstellung des Verfahrens wo immer noch eine geringe Schuld anerkannt wird und anfallende Kosten nur teilweise (oder ganz) übernommen werden.

Eierwürfe gegen FaschistInnen werden schnell und konsequent von der Justiz verfolgt, während Staat und Gesellschaft täglich MigrantInnen und Flüchtlinge durch rassistische Kontrollen, Abschiebeknäste, Abschiebungen usw. körperlich und seelisch misshandeln. Die Deutung eines Eierwurfs zur gefährlichen Gewalttat hatte allein den Zweck, aktiven Antirassismus zu kriminalisieren und in der Zukunft zu erschweren. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die frühzeitige gewaltsame Räumung des Grenzcamps am 9. August 2003 und die über 400 Ermittlungsverfahren zu werten. Weitere Strafprozesse werden bald folgen.
In diesem Zusammenhang muss auch der nächste Prozess wegen Hausfriedensbruch auf dem Kölner „Flüchtlingsschiff“ am 5.2.2004 um 12:00 Uhr im Amtsgericht Köln (Luxemburger Straße 101, Raum 112) erwähnt werden. Kommt alle!


Weiterkämpfen!
camp03soli