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Ratschläge, wie am Besten mit den inzwischen unzähligen Ermittlungsverfahren gegen CamperInnen umzugehen ist (Stand:11.9.2003):

CamperInnen aus den verschiedensten Städten Deutschlands haben in den letzten Tagen einen Brief von der Kölner Polizei erhalten. In diesem steht, dass Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurden. Diese Briefe sind offensichtlich bis auf die persönlichen Angaben alle identisch und beinhalten den Vorwurf: “Landfriedensbruch, Verstoß gg. das Versammlungsgesetz und Gefährliche Körperverletzung am 09.08.2003 in Köln-Deutz im Bereich der Südbrücke im Z. m. dem Grenzcamp”. Wie viele genau diesen Brief bekommen haben, ist nicht einzuschätzen, aber es sind viele. Möglicherweise hat die Polizei sie erst bis zu einem bestimmten Buchstaben des Nachnamens verschickt. Auch CamperInnen, die “freiwillig” vorzeitig den Kessel verlassen haben, haben einen solchen Brief erhalten. Vermutlich sind die Vorwürfe wahllos und ohne konkrete Beweise verschickt worden.

Die Vorladungen der Polizei müssen nicht ausgefüllt werden, auch nicht die mit Sternchen gekennzeichneten Felder, da die Polizei diese Angaben schon besitzt. Daten, die die Polizei schon besitzt, müssen nicht wiederholt mitgeteilt werden. Einzig die Angabe zum Beruf ist bei den meisten noch nicht abgefragt worden. Jedoch ist unserem Rechtsanwalt kein Fall bekannt, wo das Fehlen dieser Angabe zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige geführt hat. Insofern liegt es in Eurem Ermessen, ob Ihr den Bogen mit dieser Angabe zurückschicken wollt, oder nicht. Vor dem Abschicken sollte noch eine Kopie gemacht werden. Vor einem persönlichen Erscheinen ist ganz abzuraten.

Wichtig: KEINE AUSSAGEN machen! Dies gilt auch in Fällen eindeutiger Unschuld (wenn mensch z.B. am Grenzcamp gar nicht teilgenommen hat)! Hier kann vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden. Aussagen über die eigene Unschuld dienen lediglich als Hinweis an die Polizei, dass sie sich auf Andere konzentrieren sollen. Es ist also besser, erstmal abzuwarten.

Da so viele Menschen Ermittlungsverfahren haben, wäre es sehr kostspielig, für jeden Einzelnen Akteneinsicht zu beantragen. Wenn das Verfahren VOR einer Anklageerhebung eingestellt wird, müssen die Kosten für die Akteneinsicht privat getragen werden. Deshalb empfehlen wir, größere – städtebezogene – Bezugsgruppen zu bilden und in diese jeweils ein oder zwei mal über eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu fordern. Wenn Videoaufnahmen in dieser Akte aufgeführt werden, sollte über die Anwältin/den Anwalt eine Kopie beantragt werden. Auf jeden Fall sollte die camp03soli-Gruppe mit den Bezugsgruppen und der Akteneinsicht auf dem Laufenden gehalten werden, um ein weiteres gemeinsames Vorgehen koordinieren zu können! Wichtig ist außerdem, junge oder unorganisierte Menschen aus Eurer Stadt und Umgebung AKTIV anzusprechen, sie in die Bezugsgruppe aufzunehmen und sie darauf hinzuweisen, keine Aussagen zu machen. Bitte teilt uns eine Kontaktadresse für Eure Bezugsgruppe mit!

Das Beschwerdeformular für ALLE Menschen, die sich im Kessel befunden haben, ist ab sofort in Adobe pdf-Format hier herunterzuladen. Es soll an die darin angegebene Adresse geschickt werden.

Bitte druckt diese Infos aus und verteilt sie an Menschen, die einen Verhörbogen erhalten haben, v.a. an diejenigen, die keinen Zugang zu einem Computer haben. Auch das Beschwerdeformular muss weitergereicht werden. Es wäre super, wenn diese Infos für die nicht Deutschsprachigen übersetzt werden könnten! ... und nach wie vor werden dringend Spenden gebraucht!

Mit solidarischen Grüßen,
camp03soli