Drei Tage vor dem nächsten Gerichtstermin liegt der Camp03Soli-Gruppe nun das Protokoll der ersten Sitzung vom 16. November beim Verwaltungsgericht Köln vor. Um die bisherigen Erfolge der drei KlägerInnen im Prozess gegen die Polizei wegen der Räumung des 6. antirassistischen Grenzcamps 2003 in Köln zu dokumentieren, zitieren wir hier einige Passagen aus dem Protokoll:
1. „Im Verfahren (...) bezüglich
der Fesselung der Klägerin, die die Einzelheiten nachvollziehbar schildert,
erklärt die Vertreterin des Beklagten (Polizei, Anmerkung der Soligruppe):
`Wir haben hierzu keine Vorgänge. Wir zweifeln nicht die Darstellung
der Klägerin an. Wir bedauern ausdrücklich, dass es zur Fesselung
der Klägerin gekommen ist und erklären auch, dass die Voraussetzungen
hierfür nach dem PolG (Polizeigesetz, Anmerkung der Soligruppe) nicht
vorlagen.´“
2. „(...) erklärt die
Vertreterin des Beklagten:
`Soweit nach 13:30 Uhr meine Bediensteten jemandem verboten haben sollten,
das Grenzcamp zu betreten, um an der bestätigten Grenzcampversammlung
teilzunehmen, wäre dies rechtswidrig gewesen, weil die Versammlung erst
um 18.18 Uhr aufgelöst worden ist.´“
3. Das dritte Zitat aus dem Protokoll
bezieht sich auf die Frage, wie viele Straftaten vom Grenzcamp am Tag der
Räumung ausgegangen sein sollen. Die Polizei hatte zuvor wiederholt von
70% Straftätern gesprochen. Bei über 600 TeilnehmerInnen an dem
Tag wären das mehr als 420 StraftäterInnen gewesen.
„Auf Nachfrage des Gerichts erklärt die Vertreterin des Beklagten:
`Wir haben versucht zu ermitteln, ob gegen die Teilnehmer des Grenzcamps wegen
möglicher Straftaten am 09.08.2003 Ermittlungsverfahren durchgeführt
worden sind und mit welchen Ergebnissen. Ich habe kurzfristig eine Liste der
Verfahren vom 23.09.2003 erhalten. Ich kann keine konkreten Angaben dazu machen,
ob es zu Anklagen geschweige denn zu Verurteilungen wegen dieser Vorfälle
gekommen ist.´“
Der nächste Prozesstermin
beim Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag, den 7. Dezember 2006, 12
Uhr, wird vor allem durch die Frage gekennzeichnet sein, ob die Auflösung
und Räumung des Grenzcamps mit der darauf folgenden Massengewahrsamnahme
ab 18.18 Uhr rechtswidrig war. Die Sitzung ist öffentlich und es werden
wie beim ersten Termin viele betroffene und interessierte ZuschauerInnen erwartet.