So, da sind wir wieder in Rekordzeit bei Euch gelandet – aber euren Reaktionen nach ist es ja eh egal. Wir können uns gut an Menschen erinnern, die die ihnen nicht genehmen Zeitschriften u.ä. im Ofen verfeuerten. d.b.d.h.k.p.u.a.k.k.u. – oder? Also zeigt ein wenig mehr Begeisterung oder Solidarität... Sehr gefreut hat uns die rege Inanspruchnahme unserer Internetausgabe, (die da folgende Adresse hat: www.infoladen.de/il/sljena/future.html), die laut Statistik doch jeden Monat und für jede Ausgabe bis zu 60 LeserInnen findet. Aber über Spenden und sonstige Mitarbeit wären wir erst recht begeistert. Das fürs Erste...

The FUTURE is unwritten, c/o Schwarzes Loch, PF 100841, 07708 Jena

oder the.future.is.unwritten@gmx.net

 

Termine. 2

Wenn junge(?) Nazis träumen... 3

Die Todesstrafe. 6

Wer waren Sacco und Vanzetti?. 6

Anhang. 7

Die Todesstrafe in den USA (Stand Juli 1992) 7

Mumia Abu-Jamal 8

Repression. 9

Rote-Hilfe-Broschüre beschlagnahmt 9

ÖSTERREICH: MASSIVE REPRESSIONEN IN GRAZ.. 9

Jena: Zweiter Prozeß wegen CDU-Stand. 10

KEIN MENSCH IST ILLEGAL LÄSST SICH NICHT EINSCHÜCHTERN.. 10

Weimar: Kriegsdienstverweiger im Jugendarrest 11

Leipzig, 14.10.2000. 13

Folter in Gefängnissen in Prag. 13

Unbegrenztes Schnüffelrecht 14

Polizeiübergriffe. 14

Etwas Auflockerung. 15

Die Revolution. 15

Seht ihr nicht, daß ihr zuviele seid?. 15

Das Letzte... 16

Nazikonzert 16

Naziüberfall in Jena. 16

DVU-Termine in Thüringen. 16

Behinderten schwer verprügelt 16

Malaktion in Erfurt 17

Rassistischer Überfall in Arnstadt und Polizeiwillkür gegen Opfer 17

Anti-Antifa in Westthüringen. 18

Unerschrockener Antisemit 18

Chronik rechtsextremer Übergriffe September 2000. 19

Termine

Am 9. November wird die Volkshochschule Jena um 18.30 Uhr im Uni-Hauptgebäude, Eingang Schlossgasse den umstrittenen Film "Extremismus in Thüringen" zeigen und mit "kompetenten Gesprächspartnern" (so die Vorankündigung) zur Diskussion stellen. Wir halten es für wichtig, bei dieser Veranstaltung präsent zu sein und mitzudiskutieren.  Ausdrücklich allerdings wollen wir die Veranstaltung nicht verhindern. Eine Anmeldung wird von der VHS dezidiert erbeten, Adresse und Telefonnummer stehen unten. Über reges Interesse derer, die diesen vom Thüringer Verfassungsschutz initiierten Film nicht gut finden, würden wir uns freuen!! Wir sollten unsere Ablehnung dort qualifiziert vertreten, Argumente gibt es genug. Und für den 62. Jahrestag der Pogrome von 1938 hätte es auch eine Menge guter Alternativen zu dieser Veranstaltung gegeben. Volkshochschule der Stadt Jena  Friedrich-Wolf-Str. 2, 07743 Jena  Tel.: (03641) 4682-0, Fax: (03641) 4682-17 Anmeldeverfahren: Telefonisch anmelden (Tel. 03641/4682-0).

Eine antifaschistische Demo findet am 02.12.2000 in Nordhausen statt. Treffpunkt ist der Theaterplatz, Beginn 14.00 Uhr. Motto: „Antifaschistisch leben, antifaschistisch handeln!“

Am 11.11.00 wollen die Faschos in Grimma einen Fackelmarsch veranstalten; Gegenaktionen sind in Planung.

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Wenn junge(?) Nazis träumen...

 

 Neulich, da ging ein Ruck durchs Land: Lange Zeit verging ohne einen solchen, aber nun sind sie alle aufgewacht – und haben Blood & Honour und White Youth verboten. Nun ja, wer auf Gesetze und so was steht, der oder die mag das gut gefunden haben; ganz falsch war es sicher nicht. Und so richtig gerechnet hat damit auch keineR. Interessanterweise ist die B&H-Sektion Nordmark vom Verbot nahezu unbehelligt geblieben; statt dessen durften sich diese weiter in der Organisation von Nazikonzerten üben. Der zuständige Staatsschutz mochte das dann lieber nicht kommentieren. Das wollen wir hier lieber auch nicht, wir kommen mal lieber auf den Titel dieses Artikels zu sprechen.

Nur wenig Zeit war nach dem Verbot vergangen, als sich die regionale Neonazikaderschmiede namens Thüringer Heimatschutz beeilte, eine Erklärung an die mehr oder weniger (des-)interessierte Presse zu schicken. Ihr Inhalt ganz kurz: Der THS war dieses nicht, ist jenes nicht, will nur das und nicht so was und überhaupt sind sie die „Guten“ – wer´s glaubt, ist selber schuld. Deshalb nehmen wir jetzt einfach mal dieses Sammelsurium auseinander:

 

„(1.) Thüringer Kameradschaften sind keine Teilorganisationen des THS i.S.v. §3 Abs.III S.1 VereinsG.“

Richtig ist: Wenn nicht Kameradschaften, was dann? Wasserflaschen? Die Jenaer Sektion des THS trat bis zu ihrer Umbenennung in „Nationaler Widerstand Jena“ als „Kameradschaft Jena“ auf. Die „Kameradschaft Gera“ fungiert als selbiger für Gera. Weiterhin möchten wir an dieser Stelle mal aus einer anderen, älteren Presseerklärung des THS zitieren: „Wir können heute eine Ausdehnung des THS vermelden.  Am Freitag dem 23.6.00 bildeten die Kameradschaft Eisenach, der Nationale Widerstand  Schmalkalden, die Kameradschaft Unstrut-Hainich, die Kameradschaft Bad Liebenstein und das Anti-Antifaschistische Komitee Eisenach das Nationale und Soziale Aktionsbündnis   Westthüringen. ... Weiterhin unterstellt sich das Aktionsbündnis dem Thüringer Heimatschutz, der damit auch eine Sektion in Eisenach besitzt. ... (Hervorhebung nicht im Original) Hm, Patrick Wieschke – Verfasser dieser Zeilen, NPD-Kader, Verdächtiger im Bombenanschlag auf einen Döner-Stand, Anmelder diverser Naziaufmärsche und ein Kind, das seine Mutter schlägt – da hast du ja mal unabsichtlich etwas Gutes getan, indem du diese klaren Worte fandest!

 

„(2.) Die Aktivitäten des THS zielen nicht darauf ab, den Frieden unter den Völkern oder Staaten zu stören. Der THS hat keine Angriffsbestrebungen und bereitet auch keinen Völkermord vor.“

Tss tss: Wer den armen Mädels und Buben an der Heimatfront auch nur so etwas unterstellen möge, ist einE ganz SchlimmeR – oder sie oder er weiß, dass der THS schon mal eine Delegation nach Südafrika zu diversen RassistInnen, WafferhändlerInnen und TerroristInnen geschickt hat: Wer schreit am lautesteten „Haltet den Dieb!“ ?

„Der Handlungswille des THS stellte nie, und wird auch nicht, auf eine kämpferisch-aggressive Form ab. Die Zwecke und Tätigkeiten des THS verstießen nicht und verstoßen auch weiterhin nicht gegen strafrechtliche Normen der BRD. Der THS ist gerade nicht auf die Vorbereitung oder Durchführung von Straftaten i.S.v. §129 ff StGB oder anderen Straftatbeständen angelegt. Der THS ist bisher nicht terroristisch in Erscheinung getreten und lehnt weiterhin jegliche Bildung solcher Vereinigungen ab. ... Der THS pflegt keinen Kontakt zu terroristischen Gruppen oder deren Umfeld.“ Blabla, dummes Gelaber und Augenwischerei.

 

„(3.) Der THS war nie außerhalb Thüringens aktiv.“

Ach ja – nomen est omen. Wenn der Thüringer Heimatschutz außerhalb Thüringens aktiv würde, wäre er ja nicht mehr thüringisch und hätte die Heimat verraten. Und für Auslandseinsätze hat sich der Herr Brandt in Coburg/Franken, seinem Arbeitsplatz, eine weitere Organisation gegründet: den Fränkischen Heimatschutzbund FHSB. Also gilt das nicht so richtig, oder? Andererseits gibt es nicht nur etliche Flugblätter von außerhalb Thüringens, in denen der THS als Mitunterzeichner und Unterstützer auftritt. Umgekehrt wiederum treten diverse nichtthüringische nazistische Gruppierungen, bspw. aus Mecklenburg, Niedersachsen oder Bayern, auf den Pamphleten des THS in Erscheinung. Logische Konsequenz: Wenn es keine Arbeit, und somit keine Kontakte!, außerhalb Thüringens gäbe, wären diese Kontakte wohl auch nicht zustande gekommen. Die Teilnahme an Demonstrationen, Parteitagen und -veranstaltungen (wie der REPs, der NPD und der DVU) und umgekehrt die Präsenz nichtthüinger Nazis in Thüringen spricht dem ganzen Hohn.

 

Abschließend verwies der THS bzw. Tino Brandt auf eine ganze Anzahl von faschistischen Personen, die angeblich nicht im THS sind, waren oder sein werden:

 

„1.) Kapke, Andre: Ablehnungsgrund hier: Strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten, unangebrachtes äußeres Erscheinungsbild, Heidnische Religionsausübung“ Das ist ja wohl oberpeinlich, Herr Brandt!!! Dass Kapke angeblich ein Heide wäre und dass das ein Ablehnungsgrund sein soll, da kichern wir mal fix und stellen einiges richtig: Die „Heimatseite“ namens heidenschmuck.de, die der Finanzierung des Lebenswandels des Herrn Kapke dienen soll, wie er es in einem Prozeß vor dem Landgericht Gera angab, ist auf den... ta ta: Herrn Tino Brandt angemeldet! Kapke ausschließen wegen Heidentum, aber am Heidentum verdienen! Es wäre halbwegs logisch gewesen, wenn es darum ginge, dass A.K. sich als „nationalen Anarchisten“ bezeichnete – glaubhaft wäre das allerdings ebenso wenig. Und über die kriminelle Einstellung Kapkes wollen wir nur insoweit lächeln, als das Faschismus generell ein Verbrechen und mithin kriminell ist. Und sein Äußeres unterscheidet sich nicht gerade vom durchschnittlichen Jenaer THSler, nur sein Umfang. Aber wer denkt schon daran, dass der THS möglicherweise körperlich gehandicapte Menschen diskriminiert? Da könnte Andre glatt auf Wiederaufnahme vorm Bundesverfassungsgericht klagen! Dazu kommen die aus der Anfangszeit des THS (1994) stammenden Aufkleber, die einerseits „Bratwurst statt Döner“ propagierten und andererseits als V.i.s.d.P. Andre Kapke auswiesen. Und auch der Thüringer VS, ansonsten nicht gerade helle, aufgrund massiver Unterwanderung der Neonaziszene in Thüringen jedoch gut im Bilde, führt Kapke in internen Berichten als THS-Kader[1]

„2.) Brehme, Mario Ralf: Ablehnungsgrund hier: arrogantes Auftreten, wechselhafter Lebenswandel

3.) Rachhausen, Andreas: Ablehnungsgrund hier: rechthaberisches Auftreten, wechselhafter

Lebenswandel

4.) Dienel, Thomas: Ablehnungsgrund hier: VS-Informant“ Ah ja, da dürfte sich in der nächsten Zeit an Ausschlüssen und sonstigem noch einiges tun. Auf dieser Warteliste steht wohl neben Jörg Krautheim auch eine Gründungsfigur des THS – wenn nicht sogar der Gründer himself persönlich, wenn den Gerüchten zu trauen ist!

„5.) Tauber, Sandro: Ablehnungsgrund hier: Unpünktlichkeit bei anderen Vereinigungen

6.) Zschäpe, Beate: Ablehnungsgrund hier: Vermutlich Straftäterin“ Normalerweise gilt erstens Solidarität, und zweitens der rechtsstaatliche Grundsatz: „Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist.“ Was machen da schon ein paar Fingerabdrücke an einigen Rohrbomben? Andererseits: Wenn „Eichenlaub“, die Hausband der THS-Sektion Jena extra ein Lied namens „Warum?“ für drei mutmaßliche StraftäterInnen zusammenschustert, dann haben die THSlerInnen mit dieser nachträglichen „Sie-waren-niemals-an-Bord“-Theorie die Antifa nicht nur in Jena ziemlich verwirrt: Als die drei noch nicht gesucht wurden, waren sie schon im THS[2], es sei denn, Tino Brandt und Konsorten wussten schon damals von den „vermutlichen“ Straftaten. Dann allerdings hätten sie sich mindestens der Mitwisserschaft bzw. sogar der Mittäterschaft schuldig gemacht. Somit sind sie auch über das wohl „normale“ kriminelle Maß des durchschnittlichen Nazis und THS-Mitgliedes kriminell und müssen sich demnächst selber ausschließen. Kompliziert, kompliziert!

„7.) Mundlos, Uwe: Ablehnungsgrund hier: Vermutlich Straftäter s.o.

8.) Böhnhardt, Uwe: Ablehnungsgrund hier: Vermutlich Straftäter s.o.

9.) Wohlleben, Ralf: Ablehnungsgrund hier: NPD-Mitglied, Mitglied im Ortschaftsrat von

Jena-Winzerla (Es ist daher davon auszugehen das sich Herr Wohlleben nicht mit der nötigen

Sorgfalt der Arbeit im THS widmen würde), wechselhafter Lebenswandel, strafrechtlich schon in

Erscheinung getreten.“  Wenn die pure NPD-Mitgliedschaft und ein solch simples Amt wie die Mitgliedschaft im Ortschaftsrat einen wackeren Teutonen dermaßen überanstrengt, dann kann eben dieser nicht besonders belastbar sein. Nimmt dann noch die etwas stärker in Augenschein tretende kriminelle Energie des Herrn Wohlleben diesen mehr in Anspruch als das gewöhnliche kriminell belastete THS-Element (Faschismus ist ein Vebrechen!), dann fehlt nur noch eine Portion „wechselhafter Lebenswandel“, um mal eben noch ein Nicht-THS-Mitglied zu konstruieren. So einfach ist das. Daß der THS munter Presseerklärungen des Nicht-THSlers Wohlleben bzw. der Sektion Jena über Wohlleben verbreitet, macht da etwas stutzig. In eben dieser Erkärung macht er uns weis, dass zumindest im Ortschaftstrat von Winzerla die Parteienpolitik hinten anstehen müsse. Ein Schelm, wer in großen Buchstaben THS denkt.

 

„Es werden beim THS prinzipiell keine Unterschiede hinsichtlich Geschlecht, Rasse, Religion und

Herkunft, politischer Meinung gezogen...“

 

Drehen wir abschließend das ganze Theater mal um, so bezüglich Wahrheiten und Gerüchte den Herrn Brandt betreffend:

Geschlecht – es geht das Gerücht, Tino Brandt sei schwul. Na und, Ernst Röhm und Michael Kühnen waren das auch. Kein Grund, T.B. deswegen in seiner Organisation zu diskrimieren.

Rasse – ja huch, wir werden doch nicht so kleinlich sein, Menschen, die diesen Begriff verwenden, Rassismus zu unterstellen? I wo, wo es doch auch CDUCSU und das Grundgesetz tun.

Religion – woran Brandt auch immer glauben mag, das Geld ist immer mit dabei. Schließlich schließt er einen seinen besten Freunde, Andre Kapke, wegen Heidentums aus und verdient gleichzeitig noch an dessen Heidenschmuckhandel und borgt ihm sein Auto.

Herkunft – wo Brandt herkommt, wissen wir nicht. Wir wissen allerdings, wo er hinwill: In einem Fernsehinterview mit dem MDR meinte er vor laufender Kamera, dass er sich zu „den Juden nicht äußern mag, weil er sich sonst strafbar mache“. Wenn das mal nicht nach Auschwitz klingt? Aber das ist doch wohl eher ein Grund, ihn im THS zu lassen.

Politische Einstellungen – was Ralf Wohlleben noch zum Rauswurf-vor-Eintritt verhalf, nämlich NPD-Mitgliedschaft und Ortschaftsrat, kann bei Brandt ja nicht schaden: NPD-Mitglied, NPD-Landessprecher, THS-Sprecher, kaufmännischer Angestellter beim Nation+Europa-Verlag und dort zuständig für den Buchvertrieb.

Kriminalität – Beschränken wir uns auf ein Beispiel: Gotcha-Spielen in der Öffentlichkeit, also außerhalb eingezäunter und mit Warnschildern versehener Flächen, wie Tino Brandt und KameradInnen es zu Himmelfahrt 1999 unterhalb der Burg Greifenstein in Bad Blankenburg taten, ist verboten, schlichtweg kriminell.

Glücklicherweise gilt ab sofort:

„...bei den aufgezählten Personen macht der THS allerdings eine erstmalige, nichtwiederkehrende Ausnahme, um den Ruf und das Ansehen des THS nicht zu gefährden.

Tino Brandt“

Ab jetzt ist alles wieder möglich. Und deshalb stehen auch heute noch die Links zu Blood & Honour und White Youth auf der Homepage vom Thüringer Heimatschutz:

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

(Alle Zitate sind original der THS-Homepage Anfang Oktober 2000 entnommen.)

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Der nachfolgende Text ist selbst schon ein historischer Text (1992), aber er zeigt relativ deutlich die Problematik der Todesstrafe allgemein und in den USA im Besonderen, weil in keinem anderen „demokratischen Rechtsstaat“ die Häufung von Fehlurteilen und Justizmorden (Hinrichtungen sind immer Justizmorde, nicht nur bei Fehlurteilen!) derart signifikant ist. Anschließend noch ein Ausblick in die moderne Zeit...

Die Todesstrafe

Wer waren Sacco und Vanzetti?

 

Der Text basiert (größtenteils) auf einem Vortrag, der während einer gutbesuchten Veranstaltung im Museum für Moderne Kunst, Frankfurt/Main, 1992 anläßlich des 65. Jahrestages der Hinrichtung von Sacco und Vancetti gehalten wurde. Dabei wurde auch aus Briefen von Sacco und Vanzetti, die sie während ihrer

Inhaftierungszeit geschrieben hatten, vorgelesen.

 

Mord und Todesstrafe sind nicht Gegensätze, die einander aufheben, sondern Ebenbilder, die ihre Art fortpflanzen. [George Bernard Shaw, anglo-irischer Schriftsteller (1856-1950)]

 

Nicola Sacco (geb. 1891 in Torremaggiore/Foggia) und Bartholomeo Vanzetti (geb. 1888 in Villa Faletto/Cuneo) wurden in der Nacht vom 23.8. auf den 24.8.1927 im Staatsgefängnis von Charleston/Massachusetts auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet.

Sacco war Arbeiter in einer Schuhfabrik und Vanzetti, gelernter Konditor, verkaufte als ungelernter Arbeiter zur Zeit seiner Verhaftung Fische. Sie waren 1908 mit großen Hoffnungen aus Italien in die USA eingewandert, da sie dort die Chance für ein besseres Leben sahen. Dort lernten sie sich innerhalb der ArbeiterInnenbewegung kennen, und zwar in den Gruppen um Galleani und Tresca, die anarchistische Zeitungen herausgaben. Schon damals hatten sie eine freiheitlich-sozialistische Einstellung. Um ihrer Einberufung zum Wehrdienst zu entgehen, fuhren sie zusammen mit anderen Genossen nach Mexiko und wurden Freunde.

Am 5.5.1920 wurden Sacco und Vancetti in New York verhaftet. Ihnen wurde vorgeworfen am 15.4.1920 in South Braintree/Massachusetts einen Raubmord an dem Lohnbuchhalter Palmenter und dem Wächter Berardelli begangen zu haben. Aufgrund ihres öffentlichen Engagement innerhalb der ArbeiterInnenbewegung, ihres Kampfes um allgemeinbildende Schulen und das Recht auf Bildung sowie ihrer anarchistischen Einstellung wollten die staatlichen Institutionen eine Verurteilung zum Tode um jeden Preis.

Obwohl Sacco und Vanzetti Alibis für die fragliche Zeit hatten, wurden Entlastungszeugen nicht vernommen, Beweismittel zurückgehalten und eine parteiisches Geschworenengericht auf den Fall angesetzt. Richter Webster Thayer ließ es sich nicht nehmen in aller Öffentlichkeit zu verlauten: "Denen werden wir's schon zeigen, und die Kerle aufhängen."

So kam es, daß Sacco und Vanzetti am 31.3.1921 in Dedham zum Tode verurteilt wurden. Das Justizverbrechen steuerte dem Mord entgegen. Doch das Todesurteil löste in der ArbeiterInnenschaft Amerikas, und nicht nur dort, einen Sturm der Entrüstung aus, so daß sich ein langjähriger Kampf mit einer weltweiten Solidaritätskampagne um die Aufhebung des Urteils entspann.

Der Portugiese Celestino Madeiros, der wegen Raubmordes zu Tode verurteilt war, ließ am 18.11.1925 Sacco einen Zettel im Gefängnis zukommen mit den Worten: "Ich bekenne hiermit, an dem Verbrechen in South Braintree beteiligt gewesen zu sein, Sacco und Vanzetti sind dagegen nicht dabei gewesen." Dies wurde zudem noch von einem Komplizen belegt. Der Raubmord war das Werk der Morelli-Bande gewesen. Doch selbst diese Aussagen beeindruckte die amerikanische Justiz nicht.

Die Revisionseingaben wurden abgewiesen. Der Gouverneur von Masachusetts, Fuller, lehnte alle Gesuche ab. Als ein Hinrichtungstermin 1927 am 10.8.1927 bekannt wurde, kam es wegen zweier einfacher Arbeiter zu einer bis dahin noch nie gesehenen Protestwelle rings um den Erdball. Es kam zu

vielen Anschlägen, gewaltigen Demonstrationen und wilden Streiks bis hin zu Generalstreiks in Südamerika. Dabei waren durch harte, staatliche Unterdrückungsmaßnahmen etliche Menschenleben zu beklagen. In Genf stürmte eine empörte Masse das Völkerbundgebäude und schlug den berühmten Glassaal in Trümmer. Selbst gesetzgebende Körperschaften forderten Gouverneur Fuller auf, die beiden Anarchisten freizugeben.

Alle US-Botschaften wurden streng bewacht. In Tokio zog sich der US-Botschafter auf seinen Landsitz zurück. In vielen Städten Deutschland protestierten ArbeiterInnen. In Berlin gab es eine Riesendemonstration. Selbst die amerikanische Presse berichtete nun von "Unstimmigkeiten" während des Prozesses.

Doch der amerikanische Staat demonstrierte Härte. Letztendlich wurde das Urteil in der Nacht vom 23. auf den 24.8.1927 vollstreckt. Zusammen mit Sacco und Vancetti wurde Madeiros hingerichtet. Sacco und Vanzettis Vermächtnis aus der Todeszelle:

"Macht aus unseren Leiden, aus unserem Schmerz, unseren Fehlern, unseren Niederlagen und aus unseren Leidenschaften für die künftigen Schlachten und die große Emanzipation ein kostbares Gut."

Im Juli 1977 gab der Gouverneur von Massachusetts eine Ehrenerklärung für Sacco und Vancetti und deren Familien ab, 1997 wurde ihnen zu Ehren ein Denkmal in Boston errichtet, das der damalige konservative Gouverneur von Massachusetts selbst einweihen musste.

 

Anhang

 

Die Todesstrafe in den USA (Stand Juli 1992)

 

Insgesamt sind in den USA seit 1976/77, als viele Bundesstaaten die gegenwärtige Gesetze bezüglich der Todesstrafe verabschiedeten, 179 Hinrichtungen erfolgt (Stand: Ende Juli 92). Seit 1982 wurden in Texas 50 Gefangene mittels Giftinjektion hingerichtet, doppelt soviel wie in jedem anderen US-Staat. Allein 1992 wurden 8 der insgesamt 19  in den USA erfolgten Hinrichtungen in Texas vollstreckt. Der jetzige Gouverneur von Texas, George W. Bush, Sohn von Präsident George Bush, ist ein Massenmörder par excellence: In seine Amtszeit fielen knapp 150 Hinrichtungen. Begnadigungen – keine.  Die Berufungsmöglichkeiten dagegen sollen noch eingeschränkt werden.

Im Frühjahr 1992 saßen in den USA 2588 Personen in den Todeszellen (soviele wie noch nie), darunter 1316 Weiße, 1008 Schwarze, 185 Hispanos, 47 Indianer, 19 Asiaten, die restlichen 13 sind unbekannter Nationalität oder Abstammung. 41 Frauen warten auf ihre Hinrichtung. Vor den Toren der Hinrichtungsanstalten kommt es regelmäßig zu Demonstrationen: die GegnerInnen protestieren in meist stummer Trauer um jeden durch den Staat ermordeten Menschen; die BefürworterInnen, unter ihnen viele Angehörige von Mordopfern, feiern dagegen regelrecht jede Hinrichtung...

1987 räumte sogar der Oberste Gerichtshof ein, daß Rassendiskriminierung und sonstige Ungleichheiten bei einem Todesstrafenverfahren ein offenbar "unvermeidbarer Teil des Strafprozesses" seien.

Bill Clinton (gab während seiner 10jährigen Amtszeit als Gouverneur von Arkansas keinem einzigen Gnadengesuch statt) und George W. Bush (momentan Kandidat der Republikaner für dem Präsidentenjob) sind beides Befürworter der Todesstrafe. Bis zu 80% der US-BürgerInnen befürworten die Todesstrafe. Wird differenziert gefragt, sinkt die Zustimmung.

Nur sechs Länder (USA, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Bangladesch) überhaupt erlauben die Hinrichtung Minderjähriger. Auch „Geisteskranke“ werden in den USA hingerichtet. In den Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht (Resolution 1984/50 des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nation) heißt es in Absatz 4:

"Die Todesstrafe darf nur verhängt werden, wenn die Schuld des Angeklagten eindeutig und überzeugend bewiesen und keine andere Erklärung der Fakten möglich ist."

Im Fall Coleman, der am 20. Mai 1982 im US-Bundesstaat Virginia auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet worden ist, weist alles darauf hin, daß gegen diesen Grundsatz verstoßen worden ist.

Amnesty International z.B. wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt. Diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschrechte und in anderen internationalen Übereinkommen verankert.

Die BefürworterInnen der Todesstrafe behaupten, sie schrecke andere von Verbrechen ab. Statistisch läßt sich das nicht erhärten. Im Gegenteil: Länder mit Todesstrafe haben meist eine hohe Rate der sog. Schwerstkriminalität. KriminologInnen behaupten sogar, daß Hinrichtungen Gewaltverbrechen fördern, weil sie zeigen, daß die Gesellschaft Töten billigt. TodesstrafengegnerInnen in den USA haben dafür einen griffigen Slogan geschaffen. Es heißt:

„Warum töten wir Menschen, die Menschen getötet haben? Um zu zeigen, daß es Unrecht ist, Menschen zu töten?“

Literatur:

Augustin Souchy: Sacco und Vanzetti, Verlag freie Gesellschaft, jetzt Karin Kramer Verlag, Berlin

Mumia Abu-Jamal

Neben allen anderen Menschen, die gegenwärtig in Todeszellen sitzen und teilweise jahrzehntelang auf „ihre“ Hinrichtung warten, ist es insbesondere der Fall von Mumia, der für Empörung und Entrüstung gegenüber der Praxis der Todesstrafe sorgt. Oftmals dient sein Fall als der Präzedenzfall schlechthin gegen die Todesstrafe, denn die Manipulationen und Beweisunterdrückungen in seinen Gerichtsverfahren sind so offensichtlich, dass jedeR darüber stolpern muß. Aber der (notwendige!) Kampf um das Leben und um die Freiheit von Mumia Abu-Jamal verstellt leider oftmals den Blick auf das eigentliche Ziel: den Kampf gegen die Todesstrafe, gegen das System von Belohnung und Strafe durch eine parteilich gebundene Justiz. Gerade Mumia selbst kritisiert die Bewegung, die für ihn kämpft, weil sie alle anderen bedrohten Menschen aus dem Auge zu verlieren droht.

Natürlich dürfen wir und alle anderen MitstreiterInnen den Kampf um Mumia nicht verlieren, weil die Resignation über all die vergeblichen Mühen und Investitionen viele aufgeben liesse. Es ist ein Fall von Polizeikorruption und –kumpanei, von unfairen Richtern und StaatsanwältInnen, die selbst vor der Manipulation der Tatwaffe nicht zurückscheuten usw.

Gerade die politische Dimension aber ist es, die sich durch die Justiz der USA wie ein blutiger Faden zieht: Die Justizmorde an Sacco und Vanzetti, der Mord an Joe Hill und die beabsichtigte Hinrichtung von Mumia zeugen von einer unglaublichen Brutalität des Staates davon, politisch missliebige Personen zu ermorden, selbst wenn am Ende eine Rehabilitation und ein Denkmal stehen sollten. Lebendig hat das noch niemanden gemacht. Und die Stimmen, die in Deutschland nach der Todesstrafe schreien, werden auch immer lauter. Auch hier ist es der Mythos von der Unfehlbarkeit der Justiz und der Schrei nach angeblicher Gerechtigkeit, die als Argumente gebracht werden: die Opfer von Überdosen diverser Drogen (die eigentlich Opfer ihrer Kriminalisierung und des kapitalistischen Prinzips des Dealens werden) müssen immer aufs neue dafür herhalten, die Todesstrafe für DealerInnen zu fordern (was natürlich auch extrem rassistische Hintergründe hat – schließlich erzählen uns die PolitikerInnen immer wieder aufs neue, wie gefährlich die ausländischen Banden UND DrogendealerInnen doch seien). Der Tabakkonzern X und die Brauerei Y dagegen werden als Arbeitsplatzgaranten gefeiert, nicht als Giftmischereien. Im Gegenteil ist ohne deren finanzielles Engagement kaum noch eine Zeitung oder ein Sender profitabel genug.

Die nächste Zielgruppe der TodesstrafenverfechterInnen sind die „Kinderschänder“. Hier sollte ernsthaft mal darüber nachgedacht werden, ob die lautesten Schreihälse insgeheim nicht diejenigen sind, die selber gerne „mal“ würden und es den anderen einfach nur neiden. Auch hier gibt es massenhaft Belegbeispiele: Aus dem Umfeld der NPD in der Region Magdeburg wurde ein Ring von Kinderpornoproduzenten ausgehoben. 16jährige Jungnazis spielten in Streifen wie „Geil am Bau“ (noch dazu stellten sie homosexuelle Handlungen dar), der Kreisvorsitzende kassierte ab. Oder der Politiker, auf dessen Arbeitsplatzrechner entsprechende Bilder gefunden wurden.

Als eine etwas provokante Behauptung stellt die dies schreibende Person die These auf, dass innerhalb von 20 Jahren die Diskussionen um die Todesstrafe in Deutschland mit einer rapide ansteigenden Ernsthaftigkeit geführt werden. Nicht nur die Sicherheitsbestrebungen aller deutschen Parteien lassen diese These glaubwürdig werden. Auch die Verknappung von Rohstoffen und die damit einsetzende Teuerung analog den Treibstoffpreisen heute zeigen darauf, weil damit einhergehend sich die ökonomische Situation weiter verschlechtern wird. Und was dann ist, zeigen die „Proteste“ der Spediteure und die Absicht des Bundesinnenministers, gegen diese den BGS einsetzen zu wollen.

Eine Trendwende gegen Sicherheitswahn und Justizirrtümer und –ungerechtigkeiten ist durch eine erfolgreiche Kampagne für Mumia Abu-Jamal sehr gut möglich, weil es zeigt, dass Solidarität sich lohnen kann. Die Todesstrafe ist schließlich nur der extremste Teil jeder Sicherheitsstrategie – und unumkehrbar.

Mehr Informationen zur Todesstrafe: www.todesstrafe.de

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Repression

 

Rote-Hilfe-Broschüre beschlagnahmt

Am Samstag, den 09. September, wurde eine unbekannte Anzahl Broschüren der Roten Hilfe e.V. mit dem Titel „Freilassung der politischen Gefangenen aus der RAF - eine Dokumentation der Roten Hilfe“ von der Bonner Polizei beschlagnahmt. Als Grund wurde angegeben, dass auf der Titelseite der Broschüre das RAF-Symbol dokumentiert ist. Die Beschlagnahme fand statt im Rahmen eines Informationsstandes mit dem Motto „Weiße Folter, Tote Trakte - Die Türkei auf dem Weg in die EU". Dieser Informationsstand wurde durchgeführt von dem Kulturverein Mozaik in Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe e.V., Libertad! (Bonn) und der Linken Liste. Die Broschüre der Roten Hilfe ist eine Dokumentation, die das Ziel verfolgt, über die Hintergründe und die Situation der 6 immer noch inhaftierten Mitglieder der RAF zu informieren. Die Gefangenen sitzen zum Teil seit über 20 Jahren in bundesdeutschen Knästen und haben alle Formen der Einzel- und Gruppenisolation durchlaufen. Auch auf Grund dieser Haftbedingungen sind alle schwer krank. Um die Freilassungsforderung zu unterstützen und um interessierte Menschen zu informieren, wurde diese Dokumentation erstellt. Auch heute noch - mehr als zwei Jahre nach der Auflösungserklärung der RAF - ist es den Repressionsorganen in diesem Land ein Dorn im Auge, dass sich Menschen für die längst überfällige Freilassung der letzten 6 Gefangenen aus der RAF einsetzen. Der Bundesvorstand weißt diesen Angriff gegen die Meinungsfreiheit entschieden zurück und fordert die sofortige Herausgabe der beschlagnahmten Broschüren.

 

ÖSTERREICH: MASSIVE REPRESSIONEN IN GRAZ

 

Graz: Strafsache: "Verbreitung eines Pamphlets gegen die derzeitige Regierung..."

Im August verteilte MayDay 2000 in der Grazer Innenstadt mehrmals eine antifaschistische "Touristeninformation", der den UrlauberInnen einen Stadtrundgang der anderen Art anbot und kritische Informationen zur Politik der FPÖ und der Bundesregierung enthielt. Als Schlußfolgerung wurden die TouristInnen aufgefordert, keinen Urlaub mehr in Österreich zu verbringen, solange diese Koalition an der Macht ist (Original unter www.blubb.at/mayday, unter "info").

Diese "Touristeninformation" haben wir offen unter unserer Gruppenbezeichnung MayDay 2000 Graz produziert, aufgelegt und verteilt. Aufgrund der heftigen medialen Reaktion ("grazfeindlich", "Agitation gegen die eigene Heimat" etc.) haben wir auch als Gruppe in LeserInnenbriefen öffentlich dazu Stellung bezogen.

Ende August übermittelte die Grazer Staatspolizei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen die VerfasserInnen unserer "Touristeninformation". Im Akt lag eine Kopie des Flugblatts mit einem strafrechtlich relevanten Zusatz, der uns allerdings bis dahin völlig unbekannt war: "Hergestellt auf Kosten des Landes Steiermark". Auf diesen Satz stützt sich nun die Anzeige der Staatspolizei wegen "Verbreitung eines politischen Pamphlets gegen die derzeitige Regierung unter Vortäuschung einer amtlichen Information".

Das Landesgericht für Strafsachen hat daraufhin Vorerhebungen gegen eine Aktivistin von MayDay wegen §297 Verleumdung eingeleitet (=fälschlicher Vorwurf der Veruntreuung nach §153), der Strafrahmen dafür liegt zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Das Flugblatt wird zwar der gesamten Gruppe vorgeworfen,  diese eine Person ist aber laut Staatspolizei - ohne nähere Begründung -  "Führungsfigur".

Noch einmal: Der Zusatz "Hergestellt..." stammt nicht von MayDay, er findet sich weder auf unseren Originalen noch auf unseren Layout- und Kopiervorlagen, auf keinem einzigen Flugblatt, das wir verteilten,  nicht in der Version, die seit Wochen öffentlich im Internet steht, und auch Polizeimeldungen, die die "Touristeninformation" aufgrund ihres Anti-Regierungs-Inhaltes erwähnen, stellen diesen Zusatz nicht fest. Dieser Zusatz existiert nur auf der Kopie, die die Abteilung I (Stapo) der Grazer Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat!!!

Nur auf den Zusatz, der nicht von uns ist, kann sich die momentane strafrechtliche Verfolgung stützen! Der Text, den wir schrieben und verteilten, ist völlig legal, wenn auch regierungskritisch.

Was dem Akt sonst noch beiliegt: ein  ausführlicher Auszug aus der MayDay-Homepage, z.B. die Beschreibung sämtlicher widerständiger Aktivitäten in Graz, Kopien aus unserem Email-Verkehr, und eine politische Beurteilung der Gruppe MayDay 2000 Graz.

Noch bedenklicher: Als belastend führt die Staatspolizei in ihrer Anzeige auch politische Aussagen an wie "Unterstützen Sie den Widerstand gegen Rassismus, Sexismus und Faschismus in Österreich!" oder die Bezeichnung der FPÖ als "rassistisch" bzw. "rechtsextrem". Passanten übergaben laut Akt das Flugblatt der Polizei nur aufgrund seines regierungskritischen Inhaltes. Und eine Polizeistreife leitete die "Touristeninformation" ausschließlich deswegen weiter, weil sie bei der "Durchsicht der Broschüre" feststellte, dass "diese Aussagen bzw. eine Stimmungsmache gegen die derzeitige Bundesregierung beinhaltet".

Nachdem also vor einigen Wochen die Polizei uns öffentlich eine illegale Aktion vorgeworfen hat, mit der wir nichts zu tun haben, und MayDay-AktivistInnen seit Monaten mit Anzeigen überhäuft, ist sie nun einen Schritt weitergegangen: Wegen eines zumindest von uns legal verfaßten Flugblattes, das sich gegen die schwarz-blaue Regierung richtet, laufen gegen MayDay bzw. eine MayDay-Aktivistin Ermittlungen des Landesgerichts! Ein solches Vorgehen der Staatspolizei bedeutet: Alle Leute, deren Namen in Zusammenhang mit MayDay bekannt werden, laufen Gefahr, sich beim Straflandesgericht als Beschuldigte wiederzufinden.

Wir protestieren aufs Schärfste gegen die Kriminalisierung unseres Widerstandes!!!

 

Jena: Zweiter Prozeß wegen CDU-Stand

Wie hier schon mehrfach berichtet, kam es in der Folge der Proteste gegen die CDU-Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft am 10.02.1999 zu zwei Prozessen, deren letzter am 28.09.2000 ein vorläufiges Ende fand. Aufgrund einer einzigen Aussage einer CDU-Zeugin wurde ein junger Mensch zu 500,- DM Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt. Und das, obwohl es mehrere entlastende Aussagen auch seitens der CDU gab und die CDU-Frau Ruth König die Person nicht einmal beschreiben konnte, sondern immer nur auf die Lichtbildmappe der Bullerei verwies. Auch eine illegale Gegenüberstellung mit ihr wurde vom Richter Streitberg völlig unberücksichtigt gelassen. Eine unabhängige Zeugin wurde dagegen vom Richter der Falschaussage beschuldigt, nur weil sie sich 1½ Jahre später sich nicht mehr genau an alles erinnern konnte. Ruth König, Geschäftsführerin der CDU Jena, hatte dagegen an diesem Tag ein Supergedächtnis – im ersten Prozeß ein halbes Jahr eher beschuldigte sie noch drei Personen und wurde nach Zwischenfragen der Richterin zusehends unsicherer. Diesmal hatte sie sich von vornherein auf eine Person festgelegt und damit auch zweifelhaften Erfolg. Immerhin wurde gegen sie selber Anzeige wegen Verleumdung erstattet.

Da außer den 500,- DM Geldstrafe noch Verfahrens- und Anwaltskosten (letztere schon immerhin 1163,- DM!) anfallen, wird es eine nächste Runde, dann vorm Landgericht in Gera, geben. Spenden für die Anwaltskosten sind dagegen jetzt schon dringend erforderlich!!! (möglich zum Beispiel an die Adresse der FUTURE)

 

KEIN MENSCH IST ILLEGAL LÄSST SICH NICHT EINSCHÜCHTERN

"kein mensch ist illegal" hat sich dem Druck der Lufthansa nicht gebeugt. Am vergangenen Montag lief ein Ultimatum ab, das der Luftfahrtkonzern den AbschiebegegnerInnen gestellt hatte: Anwälte der Deutsche Lufthansa AG forderten von einem Aktivisten von "kein mensch ist illegal" sowie der "Kölner Stadtrevue", bis zum 16. Oktober eine "Unterwerfungserklärung" zu unterzeichnen und sich darin zu verpflichten, eine Plakat-Ausstellung zu löschen, die sich unter anderem auch auf Webseiten der Stadtillustrierten "Kölner Stadtrevue" befindet.

Die inkriminierten Plakate werden seit Mai sowohl im World Wide Web <http://www.stadtrevue.de/kmii/frame/pla00.htm>, als auch im Rahmen einer Wanderausstellung präsentiert. KünstlerInnen aus ganz Deutschland hatten sich Anfang diesen Jahres an einem Plakatwettbewerb beteiligt, den "kein mensch ist illegal" ausgeschrieben hatte, um sich kritisch mit der Rolle der Lufthansa AG bei Abschiebungen auseinander zusetzen. Die Ausstellung mit den prämierten Entwürfen ist in ganz Deutschland sowie verschiedenen europäischen Ländern unterwegs und wird zur Zeit im Kunsthaus Exnergasse in Wien gezeigt.

In einem am 9. Oktober eingegangenen Schreiben behaupten die Anwälte der Lufthansa AG, die Verwendung der für ihren Mandanten typischen Farben und seines eingetragenen Warenzeichens sei rechtswidrig. Außerdem führen sie an, Lufthansa werde in eine Ecke mit Rassisten und Rechtsextremisten gestellt. Als Streitwert wurde eine Viertelmillion Mark festgesetzt. Bei "Zuwiderhandlung" drohen den Beklagten jeweils 10.100 Mark Vertragsstrafe. Für Jan Hoffmann, Sprecher von "kein mensch ist illegal", stellt diese Drohung einen leicht zu durchschauenden Einschüchterungsversuch dar. Hoffmann spricht von einem "dreisten Angriff auf die Freiheit der Kunst".

Mit zahlreichen Aktionen auf Flughäfen, in Reisebüros und im Internet macht "kein mensch ist illegal" seit März dem Konzern schwer zu schaffen. Unter dem provokativen Slogan "Deportation.Class - Gegen das Geschäft mit Abschiebungen" fordern die AktivistInnen, dass die Lufthansa diesen Geschäftsbereich aufgebe und keine Zwangspassagiere mehr befördere. Anlass für die Aktionen, die große öffentliche Aufmerksamkeit fanden, war der Tod des Sudanesen Aamir Ageeb, der im Mai 1999 an Bord einer Lufthansamaschine gewaltsam zu Tode kam. Im Juni 2000 war die jährliche Aktionärsversammlung der Lufthansa AG von Protesten überschattet.

"Wir gehen davon aus, dass die Gespräche der Lufthansa mit der Bundesregierung mitnichten über einen Ausstieg aus der \'Deportation.Class\' geführt wurden, wie Lufthansa-Chef Weber dies auf der Hauptversammlung im Juni angekündigt hatte. Stattdessen wurde wohl abgesprochen, die Kampagne mundtot zu machen", sagt Jan Hoffmann von "kein mensch ist illegal". Er verfüge über vertrauliche Informationen, wonach es bei sogenannten "Problem-Abschiebungen" in den letzten Monaten vermehrt zu Schwierigkeiten gekommen sei, so dass Abschiebungen wiederholt abgebrochen werden mussten.

"kein mensch ist illegal" kündigt an, die Abschiebepraxis des Konzerns auch auf internationaler Ebene noch intensiver zu beobachten. Mit spektakulären Aktionen soll zudem der öffentliche Druck auf die Lufthansa verstärkt werden. Gleichzeitig werden Flüchtlinge über ihre Möglichkeiten Widerstand gegen ihre Abschiebung zu leisten, informiert.

Zur Unterstützung der vom Verbot bedrohten Ausstellung ist inzwischen eine internationale Allianz ins Leben gerufen worden. Nur wenige Stunden, nachdem das anwaltliche Schreiben der Lufthansa eintraf, haben sich Dutzende von Internetprovidern, vor allem in Nordamerika, spontan bereit erklärt, der Ausstellung "politisches Asyl" zu gewähren.

"Die Einleitung gerichtlicher Schritte wird zu nichts anderem als zu einer weiteren Verbreitung konzernkritischer Inhalte führen", sagt Jan Hoffmann von "kein mensch ist illegal". Die Lufthansa AG solle sich besser um ihr angekratztes Bild in der Öffentlichkeit - nicht zuletzt im Ausland - sorgen, statt KritikerInnen der Abschiebepraxis mit horrenden Schadensersatzforderungen zu bedrohen. "Der Konzern muss die Abschiebungen in der Deportation.Class stoppen - nicht die Ausstellung!"

Weitere Informationen: http://www.deportation-alliance.com/lh oder unter der Telefonnummer:  0172-8910825.

 

Weimar: Kriegsdienstverweiger im Jugendarrest

Ronny Spindler, (mittlerweile) Anarchistin aus Erfurt, soll vom 9. Oktober bis 6. November 2000 wegen Verstoßes gegen § 53 Zivildienstgesetz, Kriegsdienstverweigerung,  zum Dauerarrest in die Jugendarrestanstalt Weimar. Ronny, der zur Zeit studiert, hatte am 1.September 97 seinen Zivildienst in einem Zentrum für körperlich beeinträchtigte Jugendliche in Altdorf bei Nürnberg angetreten, in leisem Zweifel ob der Übereinstimmung von Zivildienst und eigenen politischen Ansprüchen. Durch die  Beschäftigung mit dem Thema und Gesprächen mit Leuten von der Ortsgruppe Nürnberg der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen wurde er sich der Bedeutung des Zivildienstes, Einbindung in militärische Planungen, Unterstützung von Kriegsvorbereitungen und dessen antisozialen Charakters bewußt und entschied sich nach achteinhalb Monaten, den Dienst abzubrechen, was er zum 1. Juli 98 tat. Am 20. Juli 99 fand ein Prozeß vor dem AG Hersbruck statt, bei dem auch 50 Genossinnen anwesend waren, um Ronny zu unterstützen. Das Urteil lautete damals auf 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit, abzuleisten bis 31. Januar 2000. Ronny leistete auch diese Arbeitstunden nicht, da sie zumindest auf der Erscheinungsebene dem Zivildienst ähneln und wenn es schon eine Strafe für die Verweigerung des Kriegsdienstes gibt, diese auch was kosten soll.

Als "Erziehungs- und Zuchtmittel" (Schreiben der Jugendrichterin) wurde der Jugendarrest verhängt. Während der Zeit im Gefängnis braucht Ronny Eure Unterstützung. Also schreibt ihm, so viel Ihr wollt/könnt. Wer will, kann auch für Ronnys Prozeßkosten und andere Kriegsdienstverweigerer-Prozesse,  die in den nächsten Jahren in Erfurt anstehen, Geld spenden.

Post für Rony an:

Ronny Spindler

c/o Jugendarrestanstalt Weimar

Carl-von-Ossietky-Str. 60a

99423 Weimar

Und für alle, die nicht wissen, warum auch der Zivildienst und andere Ersatzdienste verweigert werden sollten, hier noch mal kurz einige wenige Gründe:

Erst einmal gibt es in Deutschland nicht das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz kann nur der Kriegsdienst mit der Waffe verweigert werden und auch nur dann, wenn eine Gewissensentscheidung nachgewiesen wird. Wie können aber andere Menschen untersuchen, ob ich ein Gewissen habe und inwieweit ich mich danach richte? Nach dem Umkehrschluß des Artikels 4,3 ist es  möglich, dass jedeR  gegen sein/ihr Gewissen zum Kriegsdienst ohne Waffe gezwungen werden kann. Auch der zu leistende Ersatzdienst für den Wehrdienst, der ja meist Zivildienst (ZD) ist, fördert den Krieg, unterstützt die Ausbildung zum Töten bei der Bundeswehr, auch der "Zivi" ist militärisch verplant. So bedeutet ZD nach § 3 Wehrpflichtgesetz Erfüllung der Wehrpflicht, die ja der Verteidigung, also dem Krieg dient. Außerdem ist der ZD und jeder andere Ersatzdienst auch eben ein Ersatz für den Kriegsdienst mit der Waffe. Warum soll ich aber einen Ersatz für etwas leisten, das ich nicht anerkenne? Der Zivildienst stellt durch die längere Dienstzeit und die vermeintlich unangenehme Arbeit auch eine Abschreckung für Menschen dar, die sich entscheiden müssen, welchen Dienst sie leisten. Es soll sich bitte jeder genau überlegen, ob er sich nicht für das "Vaterland" zum Töten von Menschen ausbilden läßt. Dr. Klaus Steinwender, Ex-Ministerialdirigent im Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Senioren, Leiter der Unterabteilung Zivildienst, sagt dazu: "Der Zivildienst ist ... nicht nur um der anerkannten Kriegsdienstverweigerer willen geschaffen worden, sondern um der anderen Wehrpflichtigen willen, die ihre Dienstpflicht bei der Bundeswehr erfüllen. Diese sollen sehen, dass ... sie sich darum nicht als die Dummen vorzukommen brauchen, die es nicht verstanden haben, sich zu drücken.". Weiter meint er: "Der Wehrdienst dient dem Staatsziel der Verteidigungsbereitschaft. In gewisser Weise dient der Zivildienst dem gleichen Ziel. Denn ohne ihn würde die Bereitschaft der Wehrpflichtigen schnell zurückgehen, den Dienst in der Bundeswehr zu leisten. ... Offenbar fällt es schwer, ... zu wissen, dass dieser Dienst nur dazu bestimmt ist, die Bundeswehr ... zu erhalten." Doch die "Zivis" haben nicht nur Bedeutung in "Friedenszeiten", sondern auch im Krieg. So gibt es in der BRD das Konzept der Gesamtverteidigung, in das auch die "Zivis" eingebunden sind. Es besagt, dass im Kriegsfall die gesamte Gesellschaft darauf ausgerichtet ist, den Kampf der Armee an der Front zu unterstützen und so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Die Zivis müssen dann bis sie 60 Jahre alt sind unbefristet Zivildienst leisten, Blindgänger entschärfen,  in der zivilen Bundeswehrverwaltung arbeiten und dort u.U. eine Waffe tragen,  Arbeitsplätze besetzen, damit Soldaten an die Front gehen können, in Bundeswehrlazaretten Soldatinnen pflegen, damit diese wieder an die Front gehen können, ... Ein weiterer Grund, totalzuverweigern, ist der Zwangscharakter des Zivildienstes. Den "Zivis" werden einige Grundrechte eingeschränkt, z.B. die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Freiheit der Person u.a., die "Zivis" dürfen sich im Dienst nicht politisch betätigen, Kriegsdienstverweigerer dürfen sich also nicht gegen den Krieg aussprechen. Außerdem ist der Zivildienst ein antisozialer Dienst. So ist der Einsatz von Tausenden "Zivis" meist im pflegerischen Bereich für die Dienststellen sehr billig, gesamtwirtschaftlich gesehen aber teuer. Durch den ZD entstehen hohe Kosten, es müssen für die durch die "Zivis" arbeitslosen Fachkräfte, AltenpflegerInnen und KrankenpflegerInnen,  Arbeitslosenhilfe/-geld oder Sozialhilfe bezahlt werden, es gehen den Sozialversicherungen und der Staatskasse Einnahmen verloren, das BAZ hat einen riesigen Etat, ... So sind die Kosten des ZD so hoch, dass anstelle der "Zivis" genauso gut Fachkräfte bezahlt werden könnten. Nicht zuletzt ist der Zivildienst ein staatlicher Zwangsdienst. Es sollte hinterfragt werden, ob der bürgerlich-kapitalistisch-patriarchale Staat, seine Widersprüche und seine Realität, etwas erhaltenswertes sind, oder ob wir nicht für etwas besseres kämpfen sollten, aber der Zivildienst widerspricht selbst bürgerlich-demokratischen Prinzipien.

 

Leipzig, 14.10.2000

An diesem Tag fand in Leipzig die bundesweite Demonstration gegen den Sicherheits- und Überwachungswahn in dieser Gesellschaft statt. Hintergrund ist die fast komplette Überwachung der Leipziger Innenstadt durch Kameras und die Ausdehnung dieses Bereiches auf sogenannte Kriminalitätsschwerpunkte und soziale Brennpunkte, insbesondere nach Connewitz. Dieser Stadtteil ist der Schwerpunkt der linken Szene in Leipzig. Gerade hier wurden viele Häuser besetzt und Szenetreffs eingerichtet. Die Auswahl Connewitz´ als Ziel des Staates begann schon vor der Kameraära. Gerade am Connewitzer Kreuz häufte sich die Präsenz polizeilicher SchlägerInnen; Übergriffe durch diese waren an der Tagesordnung. Deshalb begann aber auch hier der Widerstand dagegen. Gerade die berüchtigten Sylvesterkrawalle 19998/99 veranlassten die PolitikerInnen zum Handeln – eine Kamera wurde aufgestellt. Doch aufgrund der Tatsache, dass die Proteste daraufhin erst recht eskalierten, wurde diese eine Kamera wieder entfernt. Grund zum Optimismus ist das nicht. Schließlich gehen die Maßnahmen permanent weiter. Die Überwachung ganzer Einkaufszentren in immer mehr Städten per Kamera und private Sicherheitsdienste stellen die letzten verbliebenen öffentlichen Räume in Frage, weil eine Überwachung nur Sinn machen kann (wenn sie erfolgreich sein soll), wenn sie lückenlos ist. Hier greifen die Vorstellungen der Polizei, Politik und der kapitalistischen Struktur ineinander. Deshalb wurde nach Leipzig schließlich bundesweit mobilisiert. Daß das unter einem Ausspruch des Sexisten Al Bundys geschah („Es ist niemals falsch, das Richtige zu tun.“), ist dabei nicht gerade hilfreich gewesen.

Dennoch kamen am Ende weit über 3000 Menschen zusammen, um zu protestieren. Die Polizei bewies dabei wieder einmal, inwieweit Vorstellungen auf sie bezogen, Wirklichkeit sind: Neben den ständigen Kameras entlang der Demoroute durch die Innenstadt, kamen mindestens 12 mobile Überwachungskameras auf Häusern installiert zum Einsatz; zusätzlich die üblichen Kamerwagen, Handkameras und Helmkameras. Mithin hatte die Polizei endlich einmal die Gelegenheit, ihr Überwachungssystem zu perfektionieren. Und so kam es dann auch zu den erwarteten Provokationen der Grünen: brutale Schlägertrupps griffen unvermittelt und immer wieder DemonstrantInnen an, um ihnen beispielsweise das Fronttransparent zu entreißen. Auch der Versuch der Stadt Leipzig, diese Demonstration noch bis zuletzt gerichtlich verbieten zu lassen, sprechen deutlich für die Absicht der Herrschenden, keinerlei Kritik an ihrer Herrschaft und ihren Maßnahmen aufkommen zu lassen. Die Durchführung der Demonstration allein ist da schon als Hoffnungsschimmer zu betrachten.

 

Folter in Gefängnissen in Prag

Über 850 Leute sind im Zuge der Proteste gegen die Tagung von IWF und Weltbank in Prag am 26f. September festgenommen worden, etwas weniger als die Hälfte davon besitzen nicht die tschechische Staatsbürgerschaft. Die legal observers/ die Rechtshilfe in Prag spricht mittlerweile von "evidence of torture" in den Gefängnissen. Informationen über die Lage der Verhaftungen findet ihr auf folgenden Adressen:

deutsch http://www.no-racism.net/s26

englisch http://prague.indymedia.org

Im folgenden ein Bericht über eine Aktivistin aus Wien, die in Polizeigewalt schwer mißhandelt wurde sowie eine Presseaussendung von INPEG zu der Gewalt in den Gefängnissen. Es wurden hierbei nur gesicherte Informationen und keine Gerüchte verwendet!

 

aus www.no-racism.net/26

Aktivistin aus Wien wurde in Prag schwer mißhandelt!

Eine Aktivistin aus Wien wurde in Prag schwer verletzt. Sie wurde am 26.9. in der Nähe des Kongress Zentrums verhaftet. Sie war dabei die Sambagruppe/Sektor rosa zu filmen und wurde dabei von "anti"-riotpolicemen (Sondereinsatzgruppe der Polizei) geprügelt und verhaftet. Sie versuchte den Bullen zu erklären, dass sie alleine sei und es kein Problem gäbe. Mit einem Polizeiauto wurde sie zum Gefängnis gebracht und mit anderen Frauen in eine Zelle gesperrt. C. wurde von der Polizei verprügelt bis sie nur noch violette Punkte sah und die nächsten 12 Stunden bewusstlos war. Sie erlitt eine schwere Gehhirnerschütterung.

Bis zum 28.9. wurde den verhafteten Frauen weder Wasser noch Essen gegeben. Die ärztliche Versorgung, ein Telefonat (gesetzlicher Anspruch auf tel. gibt es in Tschechien) sowie die Bekanntgabe der Dienstnummern wurden verweigert.

Nach ca. 30 Stunden wurde den Frauen gesagt, dass sie für 500 Kronen freigelassen werden. obwohl dieses vorgehen der Polizei nicht legal ist, beschlossen die Frauen den betrag zu bezahlen. Freigelassen wurden sie jedoch nicht. Frauen die sich gegen diese Behandlung zur wehr setzten wurden mit Handschellen an die Bänke oder die wände der Zelle gefesselt. Die Polizisten bedrohten die Frauen mit Pfefferspray und sexualisierter Gewalt. C. versuchte einem der Bullen die Dienstnummer runterzureißen und zerschnitt sich dabei zwei Finger bis zum Knochen. Mit dem blut schrieben die Frauen die dienstummern der Polizisten, die sie erkennen konnten, an die wände. Erst daraufhin wurde C. ins Polizeispital gebracht. C. wurde später von der Polizei verhört und sprang dabei aus angst durch das Fenster im zweiten stock. Dabei brach sie sich ein Bein und die hüfte.

im Spital erhielt sie keine schmerzmittel. Wenn sie zu lange schrie, wurde an ihrem gebrochenen Bein gerüttelt. Vom Innenministerium wurde eine Nachrichtensperre über c. verhängt. Bei einer Behandlung gelang es C. einem Arzt das Handy zu klauen und damit die Notfallnummer zu verständigen. Dadurch und durch den Anruf einer beherzten unbekannten Frau wurde es möglich zu erfahren wo sich C. befindet. Trotzdem wurden weitere 12 Stunden und die Mithilfe der örtlichen Rechtshilfe, deren Anwalt und dem Generalkonsul von Österreich benötigt um sie besuchen zu können. C. durfte nur ausreisen wenn sie ein Gelöbnis unterschriebt, zur Verhandlung in Prag zu erscheinen. Im Augenblick wird ihr Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen.

 

Unbegrenztes Schnüffelrecht

Unter dem scheinheiligen Deckmantel einer "Konvention gegen Cyberkriminalität" will eine Expertengruppe des Europarates bis Ende des Jahres eine internationale Übereinkunft unterschriftsreif fertiggestellt haben, der außer der EU auch die USA, Japan, Kanada und Südafrika beitreten wollen. Offiziell soll sie sich gegen illegales Abhören, Angriffe auf Computersysteme, Kinderpornographie und Urheberrechtsverletzungen (hallo Industrie...) richten. Doch des Pudels Kern liegt in dem Teil des Dokuments, in dem genau dieses Abhören und Angreifen rechtlich abgesichert werden soll:

"Sicherheitskräfte" sollen rechtmäßigen Zugang zu allen auf Computern gespeicherten Daten haben, die Abhörmöglichkeit muß in Echtzeit durch die Provider ermöglicht werden und jene müssen Inhalte "bestimmter Kommunikationen" verpflichtend speichern. Das Paradies für die Netzbullen sozusagen – Gute Nacht, Privatsphäre, gute Nacht, Datenschutz! mehr Infos:

www.heise.de/tp

Polizeiübergriffe

Drei Beamte einer Zivilstreife haben einen Deutschkurden im Rahmen einer "verdachtsunabhängigen Kontrolle" beleidigt, gewaltsam entkleidet und verletzt. Unter der permanenten Erklärung, er habe keine Rechte, wurde er festgenommen, beschimpft und mißhandelt. Auf seine Anzeige reagierten die Beamten so wie sie es in der BRD immer tun: Sie erstatteten Gegenanzeige wegen Widerstands, ihr Revierchef erklärte, er sehe den Ermittlungen gelassen entgegen.

Ein Polizeibeamter wurde bei einer Verkehrskontrolle in Bayern erschossen. Als Reaktion forderte die Gewerkschaft der Polizei GdP "amerikanische Verhältnisse", was unter anderem Herantreten an Fahrzeuge mit gezogener Knarre bedeuten soll.

Mit steigenden Zahlen von "in vegetativer Reaktion" oder "Putativnotwehr" erschossenen Polizeiopfern muß also gerechnet werden, so wie der in Thüringen erschossene Tourist.  Und so geht es schon los bzw. weiter:

Gera, 17.10. Bei einem Polizeieinsatz ist ein 16jähriger durch einen Schuß schwer verletzt worden. Ein Schuß auf einen Verdächtigen hatte sich in den Fußgänger "verirrt".

Hagen, 19.10. Bei einer Fahrzeugkontrolle hat die Polizei einen Mann durch Schüsse lebensgefährlich verletzt. Der Wagen mit zwei Insassen wurde wegen eines Ermittlungsverfahrens von den Beamten kontrolliert. Dabei fielen nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Schüsse. Der angeschossene Mann wurde noch in der Nacht notoperiert. Sein Zustand sei kritisch, hieß es.

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Etwas Auflockerung

Die Revolution

 

Die Revolution ist ein Pult,

ein Podest in einer kleinen Schulen,

voll von Bleistiften und Papier.

Die Revolution ist das Kleid,

das neue Kleid der Armen am Sonntag,

die Hose und das saubere Hemd für jeden Tag.

Die Revolution ist die Mahlzeit,

ist ein gedeckter Tisch mit Krug und Gabel und Löffel

auf karierter Decke

und immer einem zusätzlichen Gedeck,

falls Besuch kommt.

Die Revolution ist die Erde,

sind Pflüge, die durch die Maisfelder ziehen

und eine Familie, die Gemüse anbaut.

Die Revolution ist der Werktätige.

Die Revolution ist der Arbeiter mit einer Blume.

Die Revolution ist der Freund,

der nicht an sich selbst denkt,

der widerspricht und trotzdem Freund bleibt.

Die Revolution ist der Indio.

Die Revolution ist ein Buch

und ein freier Mensch.

 

Mario Cajina-Vega

 

 

Seht ihr nicht, daß ihr zuviele seid?

 

Als der Anstreicher kam, hat er euch versprochen

Daß da keiner mehr herumlaufen soll

Der nicht seinen Schweiß vergießen darf.

 

Viele bereiten jetzt den Krieg vor

So sind sie von der Straße.

Aber da sind immer noch viele, die zu viel sind.

 

Im Krieg

Werden sie beschäftigt werden.

Nach dem Krieg

Werden sie nicht mehr da sein.

 

Bertold Brecht

 

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Das Letzte...

Nazikonzert

Die Polizei löste am 14.10. in Großfurra/Thür. ein Naziskinkonzert mit etwa 100 Teilnehmern auf, 21 bis 70 Personen wurden festgenommen. Es wurden außerdem CDs, Fahnen und rechte Symbole beschlagnahmt. Das Konzert sollte in einer ehemaligen Tischlerei stattfinden.

Naziüberfall in Jena

Vier Männer im Alter von 17 bis 22 Jahren wurden verhaftet, die in Jena zwei russische Gastwissenschaftler der Friedrich-Schiller-Universität überfallen und beraubt haben. Einer der Angegriffenen, ein 40-Jähriger, wurde dabei schwer, sein Kollege leicht verletzt. Der Überfall geschah bei Tageslicht und reiht sich nahtlos in die fortgesetzte Serie von Angriffen auf Nichtdeutsche bzw. Nichtrechte (nicht nur) in Jena ein. Allerdings unterscheiden sich die Reaktionen darauf: Trotz der Sommerantifaoffensive der Mitte werden die meisten Fälle immer noch verschwiegen oder verharmlost. Bei WissenschaftlerInnen ist der Gesichts- und Reputationsverlust dagegen enorm.

DVU-Termine in Thüringen

Die DVU bereitet sich auf das Ende der NPD vor: „Wer soll denn einmal erfolgreich in allen Bereichen des öffentlichen Lebens deutsche Interessen vertreten??? Die Massenverdummung wird von den herrschenden Parteien und den Medien perfekt betrieben! Das wichtigste, vor allem für unsere jungen Kameraden ist ein systematischer Schulungsrythmus! Dieser wurde bislang vernachlässigt bzw. überhaupt nicht durchgeführt.

Veranstaltungshinweise:

11.11.2000 um 18:00 Uhr      Toschis Station in Zella-Mehlis

                                               politische Informationsveranstaltung uns ein allseitiges

                                               Bildungsforum!

                                               Hauptredner Kamerad Otmar Wallner

19.11.2000 um 10:00 Uhr      An der Schmücke bei Oberhof

                                               Gedenkveranstaltung am Grabe eines deutschen Soldaten

                                               der Wehrmacht

DVU-Landesvorstand Thüringen Postfach 1151 99301 Arnstadt

Info Tel 0171/5837507; 03682/42195“

Und setzt auf die Einzelverdummung.

Behinderten schwer verprügelt

"Wenn ihr zur Polizei geht, findet ihr euch im Sarg wieder". Gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung lautet der Vorwurf gegen einen 19jährigen Neonazi aus Eisenach. Sein Opfer: Ein geistig behinderter 19-jähriger Mann. Er war in die Wohnung über den Nazi eingezogen. Abends nach reichlich Bier mit drei Kumpanen ging der Nazi nach oben. Angeblich um den neuen Mieter zur Rede zu stellen. Dazu kam es nicht, denn bei dem Behinderten hielten sich ein 18jähriger und ein 13jähriger auf. Der 18jährige bekam unvermittelt die Faust ins Gesicht, weil er asiatische Gesichtszüge hat. Danach schlug der Nazi auf den Behinderten ein, mit der Faust und mit einer Gardinenstange. Bei dem 13jährigen beließ er es bei der genannten Drohung. Die beiden Besucher konnten schließlich flüchten, der Behinderte wurde dann gezwungen, mit nach unten in die Wohnung zu kommen. Dort hingen an den Wänden eine Reichskriegsflagge, Poster und selbstgemalte Bilder mit rechtsextremen Motiven. Dazu gab es ein fast einstündiges "Verhör". Und bei jeder falschen Anwort weitere Schläge und Tritte. Dazu wurde auch ein Gürtel mit schwerer Metallschnalle benutzt. Dass der Haupttäter aus der rechtsradikalen Szene kommt, liegt mehr als nahe. Das Opfer trug zum Teil schwere Prellungen an Schulter, Brustkorb und Gesicht davon - und ein psychisches Trauma. Sein Betreuer hat den Vorfall der Polizei gemeldet, für den Haftrichter war er kein Unbekannter: Im September ist er von ihm für eine gefährliche Körperverletzung zu vier Wochen Jugendarrest verurteilt worden.

Malaktion in Erfurt

Bei einem antifaschistischen Spaziergang am 13.10. wurden durch Mitglieder des Bündnisses gegen Rechts Erfurt Nazischmierereien und rassistische Plakate entfernt, mit antirassistischen Losungen überzeichnet bzw. mit Plakaten gegen Rechts überklebt.

Rassistischer Überfall in Arnstadt und Polizeiwillkür gegen Opfer

In der Nacht vom Samstag, den 21.10., zum Sonntag, den 22.10., wurden drei Afrikaner von einer Gruppe Neo-Nazis in der Größe von etwa 20 Personen (junge Männer und Frauen) angegriffen. Es begann in einer Diskothek namens Lin Denek, als P.K. auf der Tanzfläche geschlagen wurde als er mit seiner Freundin tanzte, woraufhin jemand. den Vorschlag machte, dass es angesichts eines derart brutalen Akts in dieser Disko besser sei heimzugehen. Fünf von ihnen (drei Afrikaner und zwei junge Deutsche) verließen die Diskothek und wurden von dieser Gruppe von Neo-Nazis im Alter von 20 bis 30 Jahren verfolgt. Dabei beleidigten sie diese mit Ausdrücken wie „Affe“, „Nigger raus“, die Mädchen schimpften sie Prostituierte. Außerdem zerbrachen sie ein paar Meter von ihnen entfernt Flaschen, um ihnen Angst einzujagen. Als sie an der Haltestelle ankamen, traf diese Gruppe sie vor einem Gedenkstein für die Häftlinge des KZ Buchenwald und seiner Außenlager.  Als die Nazis die Afrikaner vor dem Gedenkstein trafen, bewegte sich einer von ihnen auf P.K. zu und gab ihm fünf Schläge auf den Kopf. Bis zu diesem Zeitpunkt versuchte er, sich ruhig zu verhalten. Nach dem fünften Schlag war es so schmerzhaft für ihn, dass er es nicht mehr aushalten konnte, da er an die Wand gedrängt war. An diesem Punkt, verabreichte er dem Nazi einen Schlag, der ihn zu Boden fallen ließ. Bevor der fiel, hielt er den Afrikaner fest und zog ihn mit sich zu Boden. Während er fiel, nahm ein andere Neonazi einen Baseballschläger und schlug ihn damit auf den Kopf und er fiel nieder. Zu diesem Zeitpunkt kamen seine afrikanischen Brüder um ihn zu helfen, und ihn herauszuholen, bevor der Mob über ihn herfallen konnte. Während er am Boden lag und versuchte, wieder zu Bewusstsein zu kommen, wurden die anderen genau von jenem  Mob geschlagen. Als er sich zu erheben versuchte, und einen der Nazis, den größten von ihnen, mit einem Messer in der Hand auf ihn zukommen sah, stand er sofort auf und ging zu seinen Freunden und er erinnerte sich daran, daß er eine Spielzeugpistole in seiner Jacke hatte. Er nahm seine Jacke und holte diese Pistole heraus. Das erschreckte die Nazis, so daß sie zurück zu ihren Fahrzeugen liefen und z.T. wegfuhren. Jetzt hatten sie die Möglichkeit die Polizei anzurufen, die kurze Zeit später mit drei Streifenwagen anrückte. Als die Polizei eintraf, kamen die Nazis, die sich aus Angst vor der Spielzeugpistole versteckt hatten, wieder. Sie waren aggressiver als zuvor, nachdem sie mitbekommen hatten, daß die Polizei auf ihrer

Seite stand. Ein Nazi schlug J.A., und als dieser zurückschlug, wurde er von einem Polizisten mit einem Stock so sehr geschlagen, dass dieser zerbrach. Dadurch wurde Johns Hand verletzt. Die Freundin von P.K. versuchte, den Polizisten die Situation zu erklären, aber sie wurde ignoriert, weil sie für die Afrikaner Partei ergriff.  Als  G.F.  Handschellen angelegt werden sollten, protestierte er bis die Polizei ihm androhte, ihn den Nazis zu übergeben. Also wurden die drei Afrikaner mit Handschellen gefesselt und zur Polizeistation gebracht, wo sie weiter inhuman behandelt wurden. Die drei waren sehr erschrocken darüber, daß die Polizei anstatt sie zu schützen, mit den Nazis sympathisierte, was sich auch in rassistischen Beleidigungen ausdrückte. Außerdem wurden die Nazis

nicht gefesselt von der Polizei. Als sie auf der Polizeistation waren, ging einer der Angreifer zu einem Kaffeeautomat, holte sich eine Tasse Kaffee und schüttete das heiße Getränk auf J. Brust. Kurz darauf bekam J. mit, daß die Polizei den Nazi aufforderte, das Gebäude zu verlassen. Nachdem alle Polizeimaßnahmen beendet waren, wurden G. und J. entlassen, während P. noch bis 15.00 Uhr festgehalten und weiter mißhandelt und beleidigt wurde. Als er z.B. fragte, ob die schmerzenden Handschellen abgenommen werden könnten, lachten die Polizisten darüber. Einer sagte zu seinen Kollegen: „Hört mal, der Schwarze hat Schmerzen“, und zu P. gewandt: „Das macht nichts, du bist doch nur ein Tier, du kommst aus dem Busch. Warum bist du überhaupt hierher gekommen? Du solltest zurück nach Afrika gehen.“ Während der gesamten Zeit erhielt P. nichts zu trinken und zu  essen. Völlig die Tatsachen verdrehte schließlich der Polizeibericht, der der „Arnstädter Allgemeinen“ zugesandt wurde. Das zeigt, das die Polizei rassistisch ist und üble Methoden gegen Ausländer anwendet. Es ist ein klares Beispiel dafür, wie die Polizei die deutsche Bevölkerung gegen Flüchtlinge verteidigt, welche durch die rassistischen Gesetze immer in einer gefährdeten Position sind. Wir fordern die Abschaffung aller dieser Gesetze, wir fordern eine offene Gesellschaft und wir fordern die Amtsenthebung des Arnstädter Polizeichefs, weil dieser verantwortlich ist für diesen schwerwiegenden Vorfall in seinem Zuständigkeitsbereich. Durch die Kollaboration der Polizei werden die Nazis zu weiteren Angriffen auf AusländerInnen ermuntert, die sie als Ursache ihrer Probleme ansehen.  Und hier der Artikel aus der Arnstädter Allgemeinen, Montag, 23.10.2000:

„Polizei tätlich angegriffen

Arnstadt. Zu einer Auseinandersetzung zwischen deutschen und ausländischen Bürgern ist es am Sonntag gegen. 4.55 Uhr am Südbahnhof in Arnstadt gekommen. Nach dem Notruf begaben sich sofort drei Streifenwagen zum Ereignisort. Dort stellten die Beamten fest, dass drei Ausländer mit dunkler Hautfarbe eine Gruppe von Deutschen verfolgte und tätlich angriff. Der zunächst angetroffene Ausländer, der gerade einer deutschen Frau hinterherrannte, wurde durch die Polizeibeamten aufgefordert, davon abzulassen. Da er dem nicht nachkam, wurde er mit körperlicher Gewalt dazu gezwungen. Hierbei kam es zum Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten, dabei richtete der ausländische Bürger kurzzeitig eine Pistole gegen die Polizeibeamten. Diese vermeintliche Waffe konnte ihm durch die Polizisten abgenommen werden. Es stellte sich heraus, dass es sich um eine Spielzeugpistole handelte. Als der tatverdächtige Ausländer vorläufig festgenommen worden war, versuchten zwei weitere Ausländer, ihn gewaltsam zu befreien. Erst mit Hilfe der anwesenden Deutschen wurden die Ausländer unter Kontrolle gebracht und vorläufig festgenommen. Drei Polizeibeamte und zwei deutsche Bürger wurden leicht verletzt. Bei den drei ausländischen Tatverdächtigen handelt es sich um Asylbewerber aus Kenia und Sierra Leone zwischen 18 und 25 Jahren. Warum es zur Auseinandersetzung kam, konnte noch nicht zweifelsfrei geklärt werden. Offensichtlich kam es bereits in einer Diskothek in Arnstadt zu Beleidigungen zwischen den beiden Gruppen.“ Die Formulierungen erinnern stark an Polizeijargon. Vermutlich wurde der Polizeibericht (fast) wörtlich übernommen.

Anti-Antifa in Westthüringen

Neonazis aus Eisenach sind weiterhin gegen ihre politischen GegnerInnen aktiv. So wird seit Anfang Oktober auf der Internetseite des sogenannten "Nationalen und Sozialen Aktionsbündnis Westthüringen" (einer Teilgliederung des THS!) indirekt zur Gewalt gegen Eisenacher AntifaschistInnen aufgerufen. Unter der Rubrik "Anti-Antifa" werden mit dem Hinweis, dass es sich hier um die "Linksextremistische Szene" der Stadt handeln würde, Namen langjährig aktiver Antifaschisten genannt. Unter Anti-Antifa-Arbeit verstehen Neonazis das Sammeln und Veröffentlichen von Informationen über den politischen Gegner mit dem Ziel, die betroffenen Personen einzuschüchtern und angreifbar zu machen.  Unter den auf der Homepage genannten "Linksextremisten" findet sich auch der Vorsitzende des Personalrates der Stadt und des DGB-Ortskartells Eisenach, Roland Wanitschka, wieder. Schon seit Beginn der 90iger Jahre arbeitet er gegen den seither zunehmenden Rassismus. Aus diesem Grund wurde er von einer Schülerin als Kandidat für den Preis "Das unerschrockene Wort" vorgeschlagen. Dieser Preis wird jährlich durch die Lutherstädte verliehen. Die Lutherstadt Eisenach, mit eigenem Vorschlagsrecht, konnte sich jedoch "nicht über den Kandidaten einig werden". Wanitschka konnte so den Preis, der doch ein deutliches Zeichen der Anerkennung seiner Arbeit gewesen wäre, nicht erhalten. Antifaschistisch engagierte Menschen standen in der Vergangenheit aber auch des öfteren im Visier des Innenministeriums. So polemisierte das Innenministerium und der Thüringer Verfassungsschutz in den vergangenen Jahren gegen diejenigen, die nicht erst seit diesem Sommer Neofaschismus und Rassismus den Kampf angesagt haben. Hiervon betroffen: Auch die auf der Homepage des "NSAW" genannten Antifaschisten. Diese stellten bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen Strafantrag stellen. Gleichzeitig erwarten sie, dass den Rufen nach Zivilcourage endlich Taten folgen. Die Stadt Eisenach könnte zum Beispiel die Situation von nichtrechten Jugendlichen verbessern, indem sie der Forderung nach einem selbstverwalteten Jugendzentrum nachkommt. Ebenso müsse sich die Situation von Flüchtlingen spürbar verbessern: Eine Auszahlung von Bargeld anstatt der bisherigen Wertgutscheine wäre ein kleiner Ansatz.

Unerschrockener Antisemit

Passend zu Eisenach: Der Stadtrat von Halle hat Martin Walser für den Preis "Das unerschrockene Wort" vorgeschlagen. Die Ehrung wird jährlich durch die 13 Luther-(übrigens ein glühender Antisemit)-Städte an "couragierte Personen" vergeben, die "zukunftsgerichtete Überlegungen ... gegenüber Widerständen vertreten haben".

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Chronik rechtsextremer Übergriffe September 2000

06.09. Gera: Die JN Gera verteilt Flugblätter gegen das mögliche NPD- Verbot vor einer Schule.

09.09. Jena: Ein bekannter Jungnazi (Eric Bathke) greift einen Jugendlichen an und bedroht ihn mit einem Schlagring.

13.09. Jena: Prozess gegen den Neonazi Matthias Klose, der zusammen mit 15 anderen am 26. April 2000 zwei Jugendliche in Jena-Winzerla brutal überfallen und zusammengeschlagen hatte. Das Urteil: im wesentlichen Arbeitsstunden, es handele sich ja nur um eine jugendliche Verfehlung.
14.09. Gera: Rechtsextreme Propagandaverteilaktion vor zwei Geraer Grundschulen (sic!), vom Ordnungsamt genehmigt.

15.09. Mühlhausen: Unbekannt sind in Mühlhausen in einen Kindergarten eingebrochen und haben die Räume mit Hakenkreuzen und SS-Runen beschmiert. Ausserdem seien bei dem Einbruch in der Nacht zum Samstag Fußböden, Wände und Schränke im gesamten Gebäude mit volksverhetzenden Parolen besprüht worden, wie die Polizei erst am Sonntag mitteilte.

15.09. Jena/Rudolstadt: Veranstaltung mit Claus Nordbruch in Jena und Rudolstadt.
16.09. Jena-Nord: Ein Jugendlicher wird von Neonazis angegriffen und zusammengeschlagen. Dabei zieht er sich Verletzungen im Gesicht zu.

19.09. Jena: Auf dem Marktplatz werden drei Jugendliche von vier Jungnazis mit 'Sieg Heil'- Rufen angepöbelt. Jugendliche aus der JG Stadtmitte versuchen zu schlichten, dabei gehen die Täter zum Teil tätlich gegen die Anwesenden vor.

21.09. Jena: Erneut wird ein Jugendlicher von dem bereits oben erwähnten Jungnazi Eric Bathke bedroht.

23.09. Jena-Lobeda: Ein Jugendlicher wird im Jugendclub 'Impuls' tätlich angegriffen und ins Gesicht geschlagen.

23.09. Jena-Lobeda: Ein weiterer Jugendlicher wird von Neonazis auf eine Strassenbahngleis geworfen und zusammengeschlagen. Er zieht sich erhebliche Verletzungen im Mundbereich zu.
27.09. Erfurt: NPD Aktivisten verteilen Flugblätter gegen das mögliche NPD Verbot.
27.09. Erfurt: Ein Gruppe Naziglatzen pöbelt zwei Afrikaner an und werden handgreiflich. Engagierte BürgerInnen verhindern schlimmeres.

28.09. Schmalkalden: Patrick Wieschke, stellvertretender Vorsitzender des Thüringer JN-Landesverbands und Kopf der Kameradschaft Eisenach, hetzt in einem per Postwurfsendung in Schmalkalden verteilten 'Bürgerinfo' gegen die Einrichtung eines Flüchtlingsheimes in Schmalkalden.
29.09. Zella-Mehlis: In der Nacht vom 29.9. zum 30.09. kam es in Zella-Mehlis erneut zu einem Naziübergriff gegen Punks. Nach dem mehrere einheimische sowie auswärtige Nazi-Skins mit Baseball-Keulen und Eisenstangen versuchten einen Punkertreffpunkt im Stadtteil Struth anzugreifen, konnten diese durch eine kurzfristige antifaschistische Mobilisierung aus dem Stadtteil verjagt werden. Dennoch ließen sie nicht locker und griffen etwas später in der Innenstadt einen Punker mit einer Axt an. Er erlitt mehrere Platzwunden sowie Rippenbrüche. Schlimmeres konnte durch das Eingreifen einer kleinen Punkergruppe verhindert werden.

30.09. Jena-Nord: Wildes Zeltlager von 47 Jungnazis vorwiegend aus Jena, aber auch aus Saalfeld und Rudolstadt. Erst am Sonntag Mittag von der Polizei aufgelöst, weil die Nazis ihren Rausch ausschlafen sollten.

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[1] Siehe Blick nach Rechts Nr. 20/2000 S. 17

[2] So benennt der Hamburger Verfassungsschutz in seinem Jahresbericht für 1997 Beate Zschäpe und ihre Mordsfreunde als Mitglieder des THS; die Aushebung der Bombenwerkstatt war aber 1998. Siehe ebenfalls Blick nach Rechts Nr. 20/2000 S. 17