POLIZEI GESTEHT: EINSATZ GELDERNSTRASSE AM 15.03.2003 RECHTSWIDRIG
JETZT WIRD SCHADENSERSATZ GEFORDERT!


Am 12.05.2005 teilte der stellvertretende Polizeipräsident von Köln, Herr Klinger dem Verwaltungsgericht im Zuge einer Musterklage von 4 Betroffenen folgendes mit:

Ich erkläre, dass aus heutiger Sicht nach dem Inhalt der vorliegenden Akten, das am 15.03.2003 erfolgte Festhalten auf der S-Bahn Station Geldernstraße/Parkgürtel in Köln-Nippes, die dortige Ingewahrsamnahme ab 11.30 Uhr, die anschließende Verbringung nach Brühl und das weitere Festhalten der Kläger dort rechtswidrig waren.


Wir erinnern uns: Am 15.03.2003 hatte Pro Köln zwei Veranstaltungen gegen „Großmoscheen“ in Köln-Chorweiler und Köln-Mülheim angemeldet. Gleichzeitig waren jeweils Gegendemonstrationen angemeldet und von der Polizei bestätigt worden. Auf dem Weg nach Chorweiler stoppte eine S-Bahn, in der sich einige der rechtsradikalen Demonstranten und ca. 200 Gegendemonstranten befanden. Die S-Bahn wurde kurzfristig an der Weiterfahrt gehindert, es kam zu einem massiven Polizeieinsatz, mit dem zunächst einmal die Weiterfahrt der Rechtsradikalen zu ihrer Demonstration (nicht aber der Gegendemonstranten zur ebenfalls angemeldeten Demonstration) gestattet wurde.
Im Anschluss daran beschloss die Polizei sämtliche dort befindliche Personen als potenzielle Gewalttäter festzunehmen, ihnen auch nicht zu gestatten, an der ebenfalls angemeldeten Gegendemonstration in Köln-Mülheim teilzunehmen, verbrachte sie nach und nach in die Gefangenensammelstelle nach Brühl, wo erst am Abend die Entlassungen vorgenommen wurden. Diese massive Bevorzugung rechtsradikaler Demonstranten, deren Demonstrationsrecht mit allen Mitteln gesichert wird, während gleichzeitig Gegendemonstranten von der Teilnahme an ihrer Demonstration abgehalten werden, führte zu einer Musterklage von vier betroffenen Teilnehmern. Nachdem das Verwaltungsgericht deutlich zu erkennen gegeben hat, dass es das Verhalten der Polizei für rechtswidrig hält, gab die Polizei dann die oben zitierte Erklärung ab. Die Kläger und weitere betroffene Personen wollen es damit allerdings nicht auf sich beruhen lassen. Mittlerweile scheint sich bei der Polizei Köln die Tendenz zu verbreiten, einfach zu machen, was man will, unabhängig von späteren gerichtlichen Entscheidungen. So haben die Verwaltungsrichter verschiedene polizeiliche Maßnahmen anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels 1999 in Köln bereits als rechtswidrig bezeichnet. Die nächste Schlappe der Polizei zeichnet sich bereits ab. Musterklagen gegen das Vorgehen im Grenzcamp 2003 liegen seit einem Jahr bei Gericht.

Damit in Zukunft die Sache allerdings nicht folgenlos bleibt, starten die Kläger jetzt eine Initiative, mit der die Polizei dort gepackt werden soll, wo es schmerzt, nämlich beim Geld. Für die rechtswidrige Einkesselung und Ingewahrsamnahme werden Schmerzensgeldbeträge von 100,00 EUR bis 150,00 EUR pro Beteiligten gefordert. Ein Treuhänder soll sie für alle Betroffenen geltend machen und anschließend mit dem Ermittlungsausschuss für dessen Arbeit verwenden.

Wer damals festgenommen war und sich an der Aktion beteiligen will, erhält die erforderlichen Informationen und die Abtretungserklärung hier als pdf-Dateien.

Abtretungserklaerung.pdf

Hinweise.pdf